Wir kommen zu Ihnen nach Hause - für gesunde Füße in vertrauter Umgebung. JETZT HAUSBESUCH ANFRAGEN Podologische Hausbesuche FACHGERECHTE VERSORGUNG check_circle_outline Professionelle Behandlung bei Ihnen vor Ort check_circle_outline Für mehr Mobilität und Lebensqualitat

KOMFORT ZU HAUSE

Wir behandein Sie in Ihrer vertrauten Umgebung – ohne Anfahrtsstress und Wartezeiten.

FACHGERECHTE BEHANDLUNG

Alle podologischen Leistungen werden professionell und mit modernen Instrumenten durchgeführt.

MEHR LEBENSQUALITÄT

Regelmäßige Pflege und Betreuung fördern Ihre Mobilität und Ihr Wohlbefinden.
ÜBER UNSEREN HAUSBESUCH-SERVICE
Ihre Füße in besten Händen - wo Sie sich am wohlsten fühlen
Unser Hausbesuch-Service richtet sich an Menschen, die nicht oder nur schwer unsere Praxis besuchen können - z. B. aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und kümmern uns um Ihre Fußgesundheit - kompetent, einfühlsam und zuverlässig.
UNSERE LEISTUNGEN BEIM HAUSBESUCH
Wir kümmern uns um Ihre Fußgesundheit

NAGELPFLEGE

Fachgerechtes Kürzen und Pflegen der Nägel, auch bei verdickten und eingewachsenen Nägeln.

PILZBEHANDLUNG

Unterstützung bei Nagelpilz und Hautpilz an den Füßen.

HORNHAUT UND HÜHNERAUGENBEHANDLUNG

Schonende Entternung von Hornhaut, Schwielen und Hühneraugen.

BERATUNG UND PRÄVENTION

Individuelle Tipps zur täglichen Fußpflege und zur Vorbeugung von Beschwerden.

DIABETISCHE FUßPFLEGE

Spezielle, medizinische Pflege für Diabetiker zur Vorbeugung von Komplikationen.

REGELMÄßIGE BETREUUNG

Gerne kommen wir in regelmäßigen Abständen zu Ihnen nach Hause.
SO EINFACH GEHT'S
In 3 Schritten zu Ihrem Hausbesuch
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ANFRAGE STELLEN

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Formular und vereinbaren Sie Ihren Termin. Selbstzahler können selbst einen Termin online vereinbaren.
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TERMINABSPRACHE

Wir besprechen mit Ihnen alle Details und finden einen passenden Termin für Ihren Hausbesuch.
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BEHANDLUNG ZU HAUSE

Wir kommen zu Ihnen, führen die Behandlung durch und beraten Sie individuell.

HÄUFIGE FRAGEN ZU PEDOCARE HERNE

Kann ich mit einer EC Karte bezahlen?

Ja. Bei PedoCare können Sie bequem mit EC-/Girocard oder einer anderen gängigen Debit- bzw. Kreditkartebezahlen. Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen ausschließlich Kartenzahlungen akzeptieren.

Barzahlungen und Überweisungen sind nicht möglich. Bitte bringen Sie daher zu Ihrem Termin eine entsprechende Zahlungskarte mit. Die Zahlung erfolgt direkt im Anschluss an Ihre Behandlung vor Ort in unserer Praxis.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Am einfachsten und schnellsten können Sie Ihren Termin direkt online vereinbaren. Über den Button „Termin vereinbaren“ in unserem Menü sehen Sie die aktuell verfügbaren Termine und können Ihren Wunschtermin unmittelbar auswählen und buchen. Wir empfehlen Ihnen die Online-Terminvereinbarung, da sie jederzeit möglich ist und für Sie und unser Praxisteam den geringsten organisatorischen Aufwand verursacht.

Natürlich stehen Ihnen auch weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können uns telefonisch kontaktieren und Ihren Termin direkt mit einem Mitarbeiter vereinbaren. Sollte gerade kein Mitarbeiter verfügbar sein, können Sie unserem KI-Telefonassistenten eine Nachricht hinterlassen – wir melden uns anschließend bei Ihnen zurück.

Alternativ können Sie uns Ihre Terminanfrage per E-Mail, über unser Kontaktformular auf der Webseite oder persönlich in unserer Praxis mitteilen.

Bitte beachten Sie: Über die Online-Terminvereinbarung erhalten Sie in der Regel am schnellsten einen Überblick über die verfügbaren Termine und können Ihren Termin ohne Wartezeit direkt selbst buchen.

Bieten Sie Hausbesuche in Herne an?

Ja. PedoCare bietet Hausbesuche in Herne im Umkreis von ca. 5 km rund um unsere Praxis in 44649 Herne an. Damit möchten wir insbesondere Patienten eine professionelle podologische Versorgung ermöglichen, die nicht oder nur schwer persönlich in unsere Praxis kommen können.

Hausbesuche sind sowohl mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung als auch für Selbstzahler möglich. Bei einer Verordnung erfolgt die Abrechnung entsprechend den geltenden Vorgaben. Für Selbstzahler kostet ein Hausbesuch 90 €.

Da wir unsere Hausbesuche nach Gebieten und verfügbaren Kapazitäten planen, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen, ob Ihre Adresse innerhalb unseres Hausbesuchsgebietes liegt, und vereinbaren anschließend einen passenden Termin.

Behandeln Sie eingewachsene Zehennägel?

Ja. Bei PedoCare behandeln wir eingewachsene Zehennägel professionell und schonend. Ziel ist es, den betroffenen Nagel zu entlasten, Beschwerden zu lindern und Entzündungen möglichst zu vermeiden.

Bei Patienten mit Polyneuropathie kann die podologische Behandlung bei entsprechender ärztlicher Verordnungdurchgeführt werden. Für alle anderen Patienten bieten wir die Behandlung als Selbstzahlerleistung für 30 € pro Behandlung an.

Bei wiederkehrenden oder stärker eingewachsenen Nägeln kann eine Nagelkorrekturspange (Orthonyxiespange)sinnvoll sein. Diese Behandlung führen wir bei entsprechender ärztlicher Verordnung für eine Nagelspangenbehandlung durch.

Was kostet die medizinische Fußpflege?

Eine medizinische Fußpflege bei PedoCare dauert ca. 30 Minuten und kostet 55 €. Die Behandlung eines eingewachsenen Zehennagels dauert ca. 15 Minuten und kostet 30 €.

Bei einer podologischen Behandlung auf ärztliche Verordnung gelten die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen. Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, beträgt die Eigenbeteiligung 10 € je Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten.

Das entspricht bei uns beispielsweise einer Zuzahlung von 15,50 € bei einer Behandlung, 26,50 € bei einer 3er-Serieund 43 € bei sechs Behandlungen.

Wenn Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung besitzen, entfällt diese Eigenbeteiligung.

Benötige ich für die Behandlung eine Verordnung?

In Deutschland darf medizinische Podologie auf Rezept nur bei bestimmten medizinischen Erkrankungen verordnet werden, bei denen ohne podologische Behandlung schwere Folgeschäden entstehen können.

  1. Typische verordnungsfähige Erkrankungen sind:

  1. Diabetisches Fußsyndrom (ICD E11.74, E11.75, E10.74, E10.75, E12.74, E12.75, E13.74, E13.75, E14.74 oder E14.75)

  1. Sensible oder sensomotorische Neuropathien *

    • Polyneuropathie nach Chemotherapie (G62.0)

    • Toxische oder alkoholische Polyneuropathie (G62.1)

    • Idiopathische Polyneuropathie (G60.9 oder G62.9)

    • hereditäre sensible und autonome Neuropathie (G60.0, G60.8, G60.9, G90.8)

    • systemische Autoimmunerkrankungen, Kollagenosen (M32.1)

  1. neurologischen Erkrankungen*

    • Querschnittsyndrome / Rückenmarksschäden (G82.2, G82.5, G95.2, G95.8, G95.9, S14.-, S24.-, S34.-

    • Spina bifida (Q05.-)

    • chronischer Myelitis (G37.3, G95.8, G95.9, G35.-)

    • Syringomyelie (G95.0)

* dazu muss noch eine der folgenden Nebendiagnosen aufgeführt werden:

  • Hauttrockenheit (An-/Hypohidrose, L74.4, L74.8 oder L74.9 ) der unteren Extremitäten

  • Veränderung des Haarwachstums (An-/Hypotrichose, L65.-, L67.- , Q84.0 oderL67.8) der unteren Extremitäten

  • Verfärbungen der Haut (zumeist livide, bräunlich) der unteren Extremitäten (I73.9, I70.2- oder I87.2)

  • Ulzerationen in den unteren Extremitäten (L97.-)

  1. Welche podologische Leistungen gelten als Kassenleistung?

  • Nagelbearbeitung

  • Hornhautabtragung

  1. Nicht auf Rezept:

  • Medizinisch indizierte podologische Behandlung bei Patienten ohne die unter Punkt I.1-3 aufgeführten Erkrankungen.

  • reine kosmetische Fußpflege

  • Wellness-Fußpflege

  • Pediküre ohne medizinische Indikation

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